Wir haben es gedacht, jetzt ist es eingetroffen. Unser junger Waldkauz ist heute Freitag um ca. 3 Uhr in der Früh „ausgeflogen“. Er kann zwar noch nicht fliegen, er versteckt sich darum jetzt irgendwo im Gebüsch und wird dort noch mit Futter versorgt. Dies ist eine sehr kritische Phase für die Jungvögel.
Darum gilt während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und in Waldesnähe eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde (§ 12 Abs. 2 des Wildtier und Jagdgesetzes BL). Unser Waldkauz hat in dieser Phase schon genug „natürliche“ Feinde im Wald, drum ist es wichtig, dass sich alle Hundehalter an die Leinenpflicht halten.
Vielen Dank dafür!